Die Arbeitssicherheit, der Gesundheitsschutz und der Umweltschutz auf dem gesamten Betriebsgelände, bei unseren Kunden und an allen Arbeitsplätzen bildet eine wichtige Grundlage für die tägliche Arbeit. Ziel ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie umweltgefährdenden Ereignissen.
- Gesunde Mitarbeiter sind eine wesentliche Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit und damit für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Betriebes und für die Sicherung der Arbeitsplätze. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Unfallverhütung und Anlagensicherheit sind daher grundlegende Ziele unseres Unternehmens.
- Alle Führungskräfte und Beschäftigten sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften und die betrieblichen Vorgaben im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz jederzeit einzuhalten und ihre eigene Gesundheit und die Gesundheit der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Bei allen betrieblichen Handlungen ist konsequent darauf zu achten, dass Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, aber auch nachteilige Auswirkungen auf die Umgebung des Betriebes verhindert werden.
- Wer diese Grundsätze leichtfertig, bewusst oder gar vorsätzlich missachtet und damit sich selbst, andere Beschäftigte in ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit beeinträchtigt oder Anwohner des Betriebes gefährdet, wird dafür zur Verantwortung gezogen. Er belastet die Leistungsfähigkeit und das Ansehen des Unternehmens bei unseren Kunden und in der Öffentlichkeit.
- Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind ein wichtiger Faktor für die Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz ist ein gemeinsames Anliegen der Betriebsführung und der Beschäftigten. Deshalb sind alle Beschäftigten nachdrücklich aufgefordert, Vorschläge zur Unfall- und Schadensverhütung und zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz einzubringen. Umweltbelastende Handlungen sind zu unterlassen bzw. den Vorgesetzten zu melden. Der Betrieb wird die Vorschläge gern aufgreifen und anerkennen.
Die Geschäftsführung verpflichtet sich zur Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen und zur qualitativen und quantitativen Durchführung aller wirtschaftlich vertretbaren Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen gemäß der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften.